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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TDA Viehvermarktungs- GmbH & Co. KG

Aufgrund mündlicher oder schriftlicher Bestellung werden folgende Geschäftsbedingungen vereinbart:

1.) Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Hergabe von Wechsel und Scheck gilt als Zahlung nur dann, wenn der Gegenwert vorbehaltlos bei uns eingegangen ist.

Während des Verzuges ist eine Geldschuld mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns zudem vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

2.) Das gelieferte Vieh und dessen Nachzucht bleibt Eigentum der TDA Viehvermarktungs- GmbH & Co. KG bis zur restlosen Bezahlung aller unserer Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

Werden unsere unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt gelieferten Tiere mit anderem Vieh untrennbar vermischt oder vermengt, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache, sowie der gesamten Menge bis zur Höhe unserer Forderungen.

Umwandlung durch Mästung und Schlachtung erfolgen in unserem Auftrag. Wir sind unmittelbarer Eigentümer an dem umgewandelten Vieh. Der Käufer verpflichtet sich, das von uns gelieferte Vieh mit der Sorgfalt eines ordentlichen Landwirts bzw. Kaufmanns für uns zu verwahren. Die Veräußerung des noch nicht bezahlten Viehs kann nur unter vorheriger Absprache mit der TDA Viehvermarktungs- GmbH & Co. KG vorgenommen werden. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Tiere sind unzulässig. Die TDA Viehvermarktungs- GmbH & Co. KG ist berechtigt, sich den unmittelbaren Besitz an ihren Tieren im Wege der Selbsthilfe zu verschaffen. Regreßansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sollte von dritter Seite versucht werden, das Vieh zu pfänden, ist uns dieses sofort mitzuteilen.

Für den Fall, dass die Tiere auf veterinäramtliche Verfügung vorzeitig abgeschlachtet werden müssen, ist der dafür erzielte Erlös und die amtlichen Entschädigungen bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzutreten.

Das gleiche gilt bei Weiterveräußerung des noch nicht bezahlten Viehs an Dritte. Es wird ein verlängerter Eigentumsvorbehalt eingeräumt, d. h., die TDA Viehvermarktungs- GmbH & Co. KG hat gegenüber dem Käufer Anspruch auf den Verkaufserlös in Höhe unserer sämtlichen Forderungen. Der Kunde tritt bereits jetzt seinen möglichen Verkaufs- oder Schlachterlös sowie die etwaigen amtlichen Entschädigungen hiermit an uns in Höhe unserer jeweils aktuellen Forderungen gegen den Kunden ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit gleichzeitig an. Nach der Abtretung ist der Kunde weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3.) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bzw. der Tiere geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung an den Spediteur bzw. Frachtführer auf den Käufer über.

4.) Die TDA Viehvermarktungs- GmbH & Co. KG leistet für etwaige Mängel der angelieferten Tiere zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung (z. B. Tierarztkosten).

Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Tiere schriftlich anzuzeigen; tritt ein Mangel erst später in Erscheinung, beginnt die Drei-Tages-Frist ab Erkennbarkeit des Mangels zu laufen. Wird der Mangel nicht fristgemäß angezeigt, ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des Gewährleistungsanspruches.

Können wir trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung seitens des Kunden nicht erfolgreich nachbessern oder Ersatz liefern, ist der Käufer berechtigt, die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Bei nur einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Kunde daneben keinen Schadensersatzanspruch wegen des Mangels geltend machen.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleiben die Tiere beim Kunden, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Tiere. Dieses gilt auch bei Schadensersatzansprüchen des Kunden. Dieses gilt jedoch nicht, soweit uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann.

Garantien sind nicht vereinbart, es sei denn, diese sind ausdrücklich im Auftrag schriftlich festgehalten und von uns anerkannt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder sonstige mündliche Werbung stellen demgegenüber keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Tiere dar.

Im übrigen haften wir nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Dieses gilt jedoch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Für Lieferungen von Zucht- und Nutztieren, die als gebrauchte Sache gelten, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

5.) Für Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Erfüllungsort der Sitz der Verkäuferin. Für die vorgenannten Kunden gilt zudem für alle eventuellen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung dieses Vertrages, das für den Sitz der Verkäuferin zuständige Gericht in Osnabrück als Gerichtsstand vereinbart. Für alle übrigen Vertragspartner gilt die gesetzliche Regelung.

Im Übrigen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.